AGB (für Kuriere)

Inhalt

  1. Gegenstand des Vertrages
  2. Anbahnung des Vertrages / Registrierung des Fahrers
  3. Vertragsschluss
  4. Lieferzeiten
  5. Liefergebiet
  6. Abholung
  7. Wartezeiten bei Abholung
  8. Ablieferung
  9. Lieferung im sog. „Zwei – Mann- Handling“
  10. Kommunikation / Systemverfügbarkeit
  11. Vergütung / Rechnungsstellung
  12. Allgemeine Pflichten des Fahrers
  13. Besonderheiten für Kurierunternehmer
  14. Nutzung der App
  15. Haftung
  16. Datenschutz
  17. Sonstiges
  18. Compliance
  19. Schlussbestimmungen

Präambel

Die tiramizoo GmbH (im Folgenden „tiramizoo“) ist ein Online-Kurierdienstleister, der durch vertraglich verbundene Fahrer taggleiche Lieferungen zur Wunschzeit (sog. Same-Day-Delivery) aus dem stationären Handel und aus lokalen Warenlagern für Dritte (Endkunden) erbringt. tiramizoo bietet insbesondere selbstständigen Kurieren und Kurierunternehmen (im Folgenden „Fahrer[n]“) die Möglichkeit Vertragspartner zu werden.

  1. Gegenstand des Vertrages

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind Bestandteil aller Verträge, die tiramizoo mit den Fahrern schließt, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
    2. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fahrers gelten nur, wenn und soweit tiramizoo sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von tiramizoo auf derartige abweichende Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Einer ausdrücklichen Zurückweisung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch tiramizoo bedarf es nicht.
    3. Diese AGB gelten anstelle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fahrers auch dann, wenn nach diesen der Vertragsschluss als bedingungslose Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen wird. Der Fahrer erkennt diese AGB durch die Abgabe seines Angebotes zur Auftragsübernahme gemäß § 3 Absatz 2 b), § 3 Absatz 3 b) oder durch Leistungserbringung an.
  2. Anbahnung des Vertrages / Registrierung des Fahrers

    1. Im Vorwege des Vertragsabschlusses muss der Fahrer den von tiramizoo übermittelten Informationsbogen (in welchem er u.a. sein bevorzugtes Liefergebiet bestimmt) ausfüllen und per E-Mail an … oder per Post an … senden. Hierdurch gibt der Fahrer kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
    2. Mit Übersendung des Informationsbogens versichert der jeweilige Fahrer gegenüber tiramizoo, mindestens 18 Jahre alt zu sein, einen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben, im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein, nicht vorbestraft zu sein, alle ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen (u.a. gültige Gewerbeanmeldung) zu besitzen und insbesondere nicht mehr als 3 Eintragung mit insgesamt 6 Punkten im deutschen Verkehrseignungsregister zu haben. Daneben versichert der Fahrer in Erweiterung des § 7 a GÜKG auch bei Nutzung eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 t über eine den Vorgaben des § 7 a GÜKG entsprechende Haftpflichtversicherung zur Versicherung von Güter- und Verspätungsschaden zu verfügen.
    3. Nach Eingang des Informationsbogens prüft tiramizoo, ob der Fahrer als Vertragspartner geeignet ist. Bei positiver Prüfung wird der Fahrer in die Fahrerkartei von tiramizoo aufgenommen (Registrierung). Daneben richtet tiramizoo dem Fahrer ein Benutzerkonto ein, welches ihn zur Nutzung der von tiramizoo kostenlos zur Verfügung gestellte Smartphone- bzw. Tablet- Applikation (App) berechtigt. Der Fahrer erhält daneben eine Mitteilung über die erfolgreiche Registrierung, die Aufnahme in die Fahrerkartei sowie die Mitteilung der Nutzerdaten für sein Benutzerkonto im Rahmen der App.
    4. tiramizoo steht es jederzeit frei, ohne nähere Angabe von Gründen und unter Setzung einer angemessenen Frist, von dem Fahrer eine Kopie des amtlichen Ausweises und/oder des Führerscheines und/oder des amtlichen Führungszeugnisses und/oder eine Auskunft aus dem deutschen Verkehrseignungsregister zu fordern. Der Fahrer erhält darüber eine gesonderte Mitteilung durch tiramizoo.
    5. Die Kosten für die Beschaffung der unter Absatz 4 genannten Dokumente hat der Fahrer zu tragen.
    6. Sollten die von dem Fahrer unter Absatz 2 getätigten Angaben nachweislich unvollständig oder wahrheitswidrig sein, steht tiramizoo die Kündigung aus wichtigem Grund zu.
    7. Daneben hat der Fahrer für jede unvollständige oder wahrheitswidrige Angabe eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 zu zahlen und haftet gegenüber tiramizoo für jeden weiteren Schaden, der dieser infolge der unvollständigen oder wahrheitswidrigen Angaben entstanden ist.
  3. Vertragsschluss

    1. Durch die erfolgreiche Registrierung gemäß § 2 besteht kein Anspruch des Fahrers, künftig Aufträge von tiramizoo zu erhalten. Der einzelne Vertragsschluss kommt durch die Nutzung der App zustande. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch per E-Mail zustande kommen.
    2. Vertragsschluss durch die Nutzung der App:
      • Der Fahrer muss sich nach dem Öffnen der App mittels der von tiramizoo übermittelten Nutzerdaten einloggen. Sollte ein noch nicht vergebener Auftrag für den Fahrer in seinem auf dem Informationsbogen angegebenen Liefergebiet verfügbar sein, wird dieser auf der Startseite angezeigt. Durch das Anklicken dieses Auftrages öffnet sich ein neues Fenster, in welchem die Einzelheiten des Auftrags (u.a. die Order- ID [eine von tiramizoo erzeugte elektronische Identifikationsnummer des Auftrages], der Abhol- und Lieferort nebst der Abhol- und Lieferzeit, die Wegstrecke sowie die Anzahl, die Maße und das Gewicht der Lieferung) angezeigt werden. Weiterhin befindet sich dort ein Button „Akzeptieren“.
      • Durch das Bereitstellen des Auftrages in der App fordert tiramizoo den jeweiligen Fahrer auf, ein verbindliches Angebot zur Übernahme dieses Kurierauftrages abzugeben, was der Fahrer durch die Betätigung des Buttons „Akzeptieren“ tut.
      • Im Folgenden wird dieses Angebot von tiramizoo geprüft. Durch die Übermittlung der zur Auftragsabwicklung erforderlichen Kurierinformationen (u.a. Kundename) an den Fahrer nimmt tiramizoo dieses Angebot an.
    3. Vertragsschluss per E-Mail:
      • Sollte die Nutzung der App für tiramizoo und/oder den Fahrer nicht möglich sein, kann der einzelne Vertragsschluss auch per E-Mail erfolgen.
      • Zuvor erfolgreich registrierte Fahrer erhalten eine E-Mail mit dem zur Verfügung stehenden Auftrag. Der Fahrer kann durch die Betätigung des in der E-Mail enthaltenen Links ein Angebot zur Auftragsübernahme abgeben.
      • Durch Übersendung der unter Absatz 2 c) genannten Kurierinformationen per E-Mail nimmt tiramizoo dieses Angebot an.
    4. Hat der Fahrer ein Angebot zur Übernahme eines Auftrages abgegeben und kommt es auf Grund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Fahrers zu einem Lieferausfall bzw. einer Lieferverzögerung von mehr als 15 Minuten beim Endkunden, so steht dem Fahrer kein Anspruch auf Vergütung zu. Daneben hat der Fahrer tiramizoo Schadensersatz in Höhe der für diesen Auftrag vom Endkunden gezahlten Transportkosten, mindestens jedoch EUR 30,00, zu zahlen. Der Fahrer erhält hierzu eine gesonderte Mitteilung durch tiramizoo. tiramizoo behält sich das Recht vor, weitergehenden Ersatz des Schadens zu verlangen
  4. Lieferzeiten

    1. tiramizoo vereinbart mit ihren Kunden Lieferzeiten von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 – 20.00 Uhr.
    2. Während dieser Lieferzeiten wird der Fahrer sich bemühen, sich für Fahrten in angemessener und zumutbarer Zeit bereit zu halten.
    3. Innerhalb der Lieferzeiten gibt es Zeitfenster. Diese umfassen in der Regel einen Zeitraum von 2 Stunden (Regelzeitfenster).
    4. Das für den Auftrag maßgebliche Regelzeitfenster, in dem der Fahrer den Auftrag auszuführen hat, sowie Abweichungen von dem Regelzeitfenster werden dem Fahrer vor Auftragsübernahme in der App gemäß § 3 Absatz 2 b) bzw. in der E-Mail gemäß § 3 Absatz 3 b) mitgeteilt.
  5. Liefergebiet

    1. Der Fahrer ist grundsätzlich bereit, sämtliche Fahrten im Rahmen des von ihm auf dem Informationsbogen angegebenen Liefergebietes auszuführen. Ein Anspruch auf Kurierfahrten außerhalb des angegebenen Liefergebietes bzw. auf Kurierfahrten nur innerhalb eines bestimmten Stadtteils und/oder eines bestimmten Postleitzahlenbereichs besteht nicht.
    2. Eine Lieferung über den einer Stadt zugewiesenen Postleitzahlbereich hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen erfolgen nach gesonderter telefonischer Vereinbarung mit tiramizoo. Diese Ausnahmen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von tiramizoo in Textform (E-Mail, SMS etc.).
  6. Abholung

    1. Die Abholung der Lieferung erfolgt durch den Fahrer an der vor Auftragsübernahme in der App gemäß § 3 Absatz 2 b) bzw. in der E-Mail gemäß § 3 Absatz 3 b) mitgeteilten Abholadresse, wobei der Fahrer unmittelbar nach seinem Eintreffen tiramizoo eine Mitteilung (telefonisch oder per E-Mail) über seine Abholbereitschaft macht (Abholbereitschaftsmitteilung)
    2. Der Fahrer hat sich bei der zur Übergabe der Waren vorgesehenen Stelle als Fahrer von tiramizoo zu erkennen zu geben und die von tiramizoo übermittelte Order-ID anzugeben.
    3. Der Fahrer hat die Lieferung hinsichtlich der von tiramizoo vor Auftragsübernahme in der App gemäß § 3 Absatz 2 b) bzw. in der E-Mail gemäß § 3 Absatz 3 b) übermittelten Anzahl, Größe, Gewicht und Art zu überprüfen. Bei einer Abweichung ist telefonische Rücksprache mit tiramizoo zu halten.
    4. Der Fahrer ist vor Übernahme der Lieferung verpflichtet, diese auf äußerliche Beschädigung hin zu überprüfen. Bei einer Beschädigung hat er vor Übernahme telefonische Rücksprache mit tiramizoo zu halten.
    5. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen, die nach entsprechender Rücksprache gemäß Absatz 3, 4 von tiramizoo bestätigt worden sind, sind von dem Fahrer in geeigneter Weise zu dokumentieren.
  7. Wartezeiten bei Abholung

    1. Eine Wartezeit von bis zu 5 Minuten, die im Rahmen der Abholung der Lieferung entstehen kann, ist in der Berechnung der Vergütung bereits berücksichtigt (Kulanzwartezeit). Die Wartezeit beginnt mit der Abholbereitschaftsmitteilung gemäß § 6 Absatz 1 und endet mit der Übergabe der Ware.
    2. Nach maximal 15 Minuten Wartezeit nach der Abholbereitschaftsmitteilung gemäß § 6 Absatz 1 (Höchstwartezeit) hat der Fahrer telefonische Rücksprache mit tiramizoo zu halten.
    3. Für den Zeitraum zwischen der Kulanzwartezeit und der Höchstwartezeit steht dem Fahrer ein Vergütungsanspruch gemäß der vereinbarten Preistabelle zu.
    4. Eine Wartezeit über die Höchstwartezeit hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen und erfolgt in Ausnahmefällen nur nach vorheriger Bestätigung (telefonisch oder per E-Mail) durch tiramizoo und wird entsprechend der vereinbarten Preistabelle vergütet.
  8. Ablieferung

    1. Bei Eintreffen am Ablieferort hat der Fahrer tiramizoo eine Mitteilung (telefonisch oder per E-Mail) über seine Ablieferbereitschaft zu machen.
    2. Die Ablieferung beim Endkunden erfolgt grundsätzlich bis hinter die erste abschließbare Tür.
    3. Eine Ablieferung erfolgt nur an den von tiramizoo übermittelten Endkunden persönlich sowie an eine zu seinem Haushalt gehörende Person oder am Arbeitsplatz des Endkunden nur an eine zum Empfang der Sache augenscheinlich legitimierte Person (u.a. Poststelle, Sekretariat). Im Zweifel ist vor der Übergabe telefonisch Rücksprache mit tiramizoo zu halten.
    4. Eine Ablieferung an Haus- oder Wohnungsnachbarn ist ausgeschlossen.
    5. Der Fahrer hat die Ablieferung beim Endkunden schriftlich oder in elektronischer Form (Smartphone oder Tablet) quittieren zu lassen.
    6. Ist die Ablieferung gemäß Absatz 5 schriftlich quittiert worden, ist auf Verlangen von tiramizoo dieser Abliefernachweis innerhalb von zwei Werktagen vorab per E-Mail und binnen zweier weiterer Werktage im Original per Post (bei tiramizoo eingehend) zu übersenden.
    7. Daneben hat der Fahrer nach jeder Ablieferung tiramizoo mittels der App eine Mitteilung über den Ablieferort und –zeit sowie den Empfänger zu machen. In den Fällen, in den der Fahrer die App gemäß § 3 Absatz 3 nicht nutzt, hat diese Mitteilung per E-Mail zu erfolgen.
    8. Eine Wartezeit von bis zu 5 Minuten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung nach § 8 Ziffer 1, die im Rahmen der Ablieferung entstehen kann (Kulanzwartezeit), ist in der Berechnung der Vergütung bereits berücksichtigt. Bei Nichtantreffend des Endkunden soll der Fahrer innerhalb der Kulanzwartezeit durch Klingeln, Anrufen oder durch sonstige Maßnahmen versuchen, den Endkunden ausfindig zu machen.
    9. Konnte der Endkunde innerhalb der Kulanzwartezeit nicht ausfindig gemacht werden, hat der Fahrer Rücksprache mit tiramizoo zu halten. Weitergehende Maßnahmen, den Endkunden ausfindig zu machen, erfolgen nur nach vorheriger Bestätigung (telefonisch oder per E-Mail) durch tiramizoo und werden entsprechend der vereinbarten Preistabelle vergütet.
    10. Ist eine Sendung unzustellbar, weil die Ablieferung nicht möglich ist, insbesondere weil die Empfängeradresse unzutreffend ist und/oder der Endkunde die Annahme verweigert und/oder unter der Ablieferadresse niemand anzutreffen ist, der zum Empfang berechtigt ist und die Maßnahmen nach Absatz 8 erfolglos waren, so ist die Ware grundsätzlich zurück an den Abholungsort zu transportieren, nachdem telefonisch Rücksprache mit tiramizoo gehalten wurde. Die dafür benötigte Zeit wird entsprechend der vereinbarten Preistabelle vergütet.
  9. Lieferung im sog. „Zwei – Mann- Handling“

    1. Unter dem sog. „Zwei-Mann-Handling“ sind solche Lieferungen zu verstehen, die auf Grund ihrer Größe und/oder ihres Gewichts und/oder ihrer sonstigen Beschaffenheit nicht durch eine erwachsene Person allein lieferbar sind und die, insbesondere zum Be- und Entladen, eine weitere erwachsene Person benötigen.
    2. Diese werden vor Auftragsübernahme in der App gemäß § 3 Absatz 2 b) bzw. in der E-Mail gemäß § 3 Absatz 3 b) ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
    3. Durch Abgabe eines Angebots zur Übernahme eines sog. „Zwei-Mann-Handlings“ übernimmt der Fahrer die Gewähr dafür, dass eine zweite Person zur Abwicklung dieses Auftrags zur Verfügung steht.
    4. Hat der Fahrer ein Angebot zur Übernahme des sog. „Zwei-Mann-Handlings“ abgegeben obwohl tatsächlich eine solche zweite Person nicht zur Verfügung steht, und kommt es daher in der Folge zu einer Lieferverzögerung, so steht dem Fahrer kein Anspruch auf Vergütung zu. Daneben haftet der Fahrer für sämtliche Schäden, die tiramizoo durch die Lieferverzögerung entstehen.
  10. Kommunikation / Systemverfügbarkeit

    1. Das Call- Center (support) von tiramizoo ist Ansprechpartner für Rückfragen, Rücksprachen und sonstige Vereinbarungen (insbesondere in Fällen der § 6 Absatz 3, 4; § 8 Absatz 3, 9, 10).
    2. Das Call-Center ist während der Lieferzeiten gemäß § 4 unter … zu erreichen.
  11. Vergütung / Rechnungsstellung

    1. tiramizoo stellt dem Fahrer binnen 10 Werktagen nach Ablauf eines Kalendermonats eine detaillierte Aufstellung zur Verfügung, aus der sich der dem Fahrer zustehende Vergütungsanspruch für die in dem abgelaufenen Kalendermonat durchgeführten Fahrten nachvollziehbar und nach erbrachten Leistungen aufgeschlüsselt ergibt.
    2. Nach Zugang dieser Aufstellung hat der Fahrer binnen 10 Werktagen tiramizoo eine auf Grundlage dieser Aufstellung erstellte Rechnung, über seine Vergütung in Textform zu übersenden, die die von tiramizoo für jeden Auftrag mitgeteilten die Order- ID zu enthalten hat.
    3. Diese Vergütung richtet sich auch ohne ausdrückliche Bezugnahme nach der bei Registrierung vereinbarten Preistabelle.
    4. Binnen weiterer 10 Werktage zahlt tiramizoo diese Vergütung an den Fahrer aus, sofern diese Rechnung rechnerisch und inhaltlich richtig ist sowie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
    5. Der Fahrer kann gegenüber tiramizoo keine weiteren ihm entstanden Kosten geltend machen. Insbesondere kann der Fahrer nicht die Kosten für die notwendige Verbindung zum Internet im Rahmen der App-Nutzung sowie die Kosten für Anschaffung, Wartung oder Unterhaltung der zur App-Nutzung notwendigen Hardware beanspruchen (u.a. Smartphone, Tablet).
  12. Allgemeine Pflichten des Fahrers

    1. Dem Fahrer sind jegliche Handlungen untersagt, welche die Tätigkeit oder den Ruf von tiramizoo beeinträchtigen, belasten oder schädigen oder den mit der Tätigkeit verfolgten Zweck gefährden oder umgehen.
    2. Im Falle der auch nur vorübergehenden Entziehung der Fahrerlaubnis, der Einziehung des Führerscheins, oder im Falle der unter § 2 Nr. 2 regelten Überschreitung der Eintragungen im deutschen Verkehrseignungsregister hat der Fahrer nach Kenntnis tiramizoo unverzüglich Anzeige zu machen. In diesem Fall entscheidet tiramizoo nach freiem Ermessen, ob der Fahrer weiterhin als Vertragspartner geeignet ist und in der Kurierdatei geführt wird.
    3. Der Fahrer hat die Lieferung während des Transportes ausreichend zu sichern. Durch sein Angebot zur Auftragsübernahme nach § 3 Absatz 2 b) bzw. § 3 Absatz 3 b) versichert er, über ausreichende Sicherungsmittel im Transportfahrzeug zu verfügen.
    4. In einem Schadensfall, insbesondere bei einem Verkehrsunfall oder bei einer sonstigen Beschädigung der Lieferung hat der Fahrer tiramizoo unverzüglich – möglichst telefonisch oder elektronisch – Anzeige zu machen und entsprechend der Anweisungen von tiramizoo zu handeln.
    5. Der Fahrer ist für die Vertraulichkeit und Sicherheit seines Benutzerkontos im Rahmen der App verantwortlich. Er hat insbesondere seinen Nutzernamen und sein Passwort geheim zu halten und geschützt vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren. Der Fahrer hat tiramizoo bei jedem Verdacht des Missbrauchs unverzüglich zu unterrichten.
    6. Es ist dem Fahrer untersagt, von tiramizoo im Rahmen der App generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise auf die Inhalte oder die Funktionalität der App einzuwirken.
    7. Die in der App abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung von tiramizoo weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von „Robot/Crawler“- Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Maschinen.
  13. Besonderheiten für Kurierunternehmer

    1. Kurierunternehmer iSd dieser AGB ist, wer mindestens einen angestellten oder einen anderweitig mit ihm verbundenen Fahrer auf eigene Rechnung beschäftigt.
    2. Der Kurierunternehmer muss bei seiner Registrierung mitteilen, wie viele und welche konkreten Fahrer (jeweils vollständiger Vor- und Zuname) im Verhältnis zu tiramizoo auftreten sollen/werden. Auf Verlangen von tiramizoo hat er ein Passbild der jeweiligen Fahrer zu übermitteln. Mit der Registrierung erteilt er den entsprechenden Fahrern die Vollmacht, in seinem Namen und auf seine Rechnung Kurierfahrten für tiramizoo zu tätigen.
    3. Der Kurierunternehmer haftet dafür, dass die für ihn im Verhältnis zu tiramizoo tätigen Fahrer die Kurierfahrten ordnungsgemäß durchführen. Daneben hat er dafür einzustehen, dass die Fahrer an die vertraglichen Verpflichtungen dieser AGB gebunden sind. Er ist verpflichtet tiramizoo unverzüglich zu informieren, wenn ein bei tiramizoo registrierter Fahrer nicht mehr bei ihm beschäftigt ist. Weiterhin versichert der Kurierunternehmer, dass sämtliche seiner Fahrer, die im Vertragsverhältnis zu tiramizoo auftreten und tätig sind, alle erforderlichen Genehmigungen besitzen sowie alle sonstigen gesetzlichen und aus diesen AGB resultierenden vertraglichen Voraussetzungen, insbesondere die nach § 2 Absatz 2, für die Erbringung von Kurierdienstleistungen erfüllen.
    4. Auf Verlangen von tiramizoo hat der Kurierunternehmer die unter § 2 Absatz 4 genannten Dokumente (Kopie des amtlichen Ausweises, und/oder Kopie des Führerscheines, und/oder Kopie des amtlichen Führungszeugnisses, und/oder Kopie der Auskunft aus dem deutschen Verkehrseignungsregister) für die bei ihm beschäftigten und gegenüber tiramizoo auftretenden Fahrer vorzulegen.
    5. Sollten eine oder mehrere der unter Absatz 3 genannten Voraussetzungen bei einem der für den Kurierunternehmer tätigen und gegenüber tiramizoo auftretenden Fahrer nicht mehr vorliegen, hat der Kurierunternehmer tiramizoo unverzüglich Mitteilung hierüber zu machen.
    6. Daneben hat er dafür zu sorgen, dass allen Fahrern die App von tiramizoo bzw. im Falle der Nichtnutzung der App ein E-Mailzugang zur Verfügung steht.
    7. Der Kurierunternehmer versichert, dass für sämtliche seiner Fahrer, die im Verhältnis zu tiramizoo tätig werden, eine gültige Transportversicherung mit einer Mindestdeckung pro Versicherungsfall in Höhe von EUR 3.000 besteht.
    8. tiramizoo stellt Kurierunternehmern binnen 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats eine detaillierte Aufstellung, aus der sich die von sämtlichen bei dem Kurierunternehmen angestellten Fahrer durchgeführten Fahrten ergeben, zur Verfügung. Nach Zugang dieser Aufstellung hat der Kurierunternehmer binnen 10 Werktagen tiramizoo eine auf Grundlage dieser Aufstellung erstellte Rechnung über die Vergütung sämtlicher Fahrer in Textform zu übersenden. Binnen weiterer 10 Werktage zahlt tiramizoo diese Vergütung an den Kurierunternehmer aus, sofern diese Rechnung rechnerisch und inhaltlich richtig ist. Die Regelungen des § 11 geltend entsprechend.
    9. Im Übrigen geltend die Regelungen dieser AGB entsprechend.
  14. Nutzung der App

    1. tiramizoo hat in keiner Weise einzustehen für die Nutzbarkeit der App oder einzelner Funktionen der App oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können.
    2. Ein Anspruch des Fahrers auf Nutzung der Funktionen der App besteht nicht. tiramizoo ist berechtigt die Nutzbarkeit der App zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (z. B. Wartungsarbeiten).
  15. Haftung

    1. tiramizoo haftet nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), und nur für den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei:
      • Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;
      • Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit);
      • Garantieübernahmen.
    2. tiramizoo haftet nicht, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände
      • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das tiramizoo keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder
      • von tiramizoo auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
    3. tiramizoo haftet ferner nicht für Ausfälle oder Störungen in der außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegenden technischen Infrastruktur.
    4. Das Recht des Fahrers zur Aufrechnung besteht nur, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder von tiramizoo schriftlich anerkannt wurden.
  16. Datenschutz

    1. tiramizoo erhebt, verarbeitet und nutzt alle vom Fahrer angegebenen Daten entsprechend den jeweils gültigen Datenschutzvorschriften ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung, Betreuung und Anleitung der Fahrer.
    2. Der Fahrer verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck gemäß § 28 Abs. 5 BDSG zu verwenden. Soweit eine Übermittlung an Dritte durch das Unternehmen zur Erreichung des vertraglich vorgesehenen Zwecks erforderlich ist, verpflichtet sich der Fahrer, § 28 Abs. 1 BDSG zu beachten. Jedes Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln von personenbezogenen Daten, welches nicht der Erreichung des Vertragszwecks dient, ist ausgeschlossen.
    3. Eine Löschung der dem Fahrer übermittelten personenbezogenen Daten hat spätestens 60 Tage nach Auftragsabwicklung zu erfolgen. Die weiteren Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu berücksichtigen.
  17. Sonstiges

    1. tiramizoo kann diese AGB jederzeit ändern. tiramizoo informiert den Fahrer über diese Änderungen.
    2. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    3. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.
    4. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Fahrer und tiramizoo gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von tiramizoo in München. tiramizoo ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Fahrers zu erheben.
  18. Compliance

    1. Der Fahrer verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Tätigkeit für tiramizoo stets gesetzeskonform zu verhalten. Er versichert, insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die gesetzlichen Arbeits-, Umwelt-, Gesundheitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungs- sowie Lohnsteuerrechts vollständig und fristgerecht einzuhalten.
    2. Der Fahrer haftet gegenüber tiramizoo uneingeschränkt für etwaige Verstöße gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1. Insbesondere hat er tiramizoo von jedweden Ersatzansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.
    3. Der Kurierunternehmer versichert daneben, die für ihn tätigen und im Verhältnis zu tiramizoo auftretenden Fahrer zur Einhaltung der Verpflichtungen aus Absatz 1 zu verpflichten. Er versichert weiterhin, stets alle aus Gesetz, Tarifvertrag oder sonstigen Rechtsvorschriften ergebenen Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes für diese Fahrer einzuhalten.
  19. Schlussbestimmungen

    1. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser AGB aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung und dem Inhalt des Vertrages Rechnung trägt.
    2. Die Bestimmung des § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen.